Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung

Je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind oder im Rahmen der Ausübung der beruflichen Tätigkeit die Berufsgenossenschaft zuständig ist, gibt es unterschiedliche Modalitäten für die Übernahme der Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung.

Gesetzliche Krankenkassen

Psychotherapie in den Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und seit 2020 auch systemischer Therapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Entsprechend des Versorgungsstrukturgesetzes des Bundesministeriums für Gesundheit ist die Versorgung mit psychotherapeutischen Behandlungen durch sogenannte Vertragspsychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung abgedeckt. Seit April 2016 bin ich als Vertragspsychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie tätig. Eine Auflistung anderer niedergelassener ärztlicher und psychologischer Psychotherapeuten finden Sie unter www.kv-berlin.de.

Private Krankenkassen, Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder schauen Sie in Ihren Verträgen nach.

Berufsgenossenschaften

Kommt es im Rahmen der Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg dahin/ zurück zu einem Unfall und infolgedessen u. a. auch zu psychischen Beschwerden, tragen die Berufsgenossenschaften oft die Kosten für eine Psychotherapie. Sind Sie bereits im Kontakt mit der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, können Sie dort die Modalitäten für eine psychotherapeutische Behandlung klären. Ist dies noch nicht der Fall, bin ich Ihnen gern dabei behilflich zu ermitteln, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist und wie der Kontakt zu ihr hergestellt werden kann.