Therapiephasen

Eine Psychotherapie gliedert sich in verschiedene Behandlungsphasen vom Kennenlernen über die Konkretisierung der aktuellen Schwierigkeiten, der Entwicklung eines individuellen Entstehungsmodells bis hin zur Ableitung konkreter Veränderungsschritte.

Sprechstundentermin/e

Seit 2017 sind durch den Gesetzgeber neue Psychotherapierichtlinien in Kraft getreten. Neu sind seitdem sogenannte Sprechstundentermine, die vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung notwendigerweise stattfinden müssen. Wir Psychotherapeut*innen haben in diesen Gesprächen die Aufgabe, die Indikation für eine Behandlung mit psychotherapeutischen Methoden zu prüfen und eine erste diagnostische Einordnung vorzunehmen. Dabei ist es wichtig, zwischen individuellem Leidensdruck und einer klinisch bedeutsamen Symptomatik zu unterscheiden. Nur bei Vorliegen eines nach WHO-klassifizierten psychischen Erkrankungsbildes besteht die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung.

Ein erstes Gespräch heißt auch, sich kennenzulernen. Psychotherapie ist eine „personengebundene Leistung“, jede/r Therapeut*in bringt sich mit seinem Wesen und seinem Erfahrungsschatz ein. Wie in anderen Situationen auch, muss „die Chemie“ stimmen. Eine Psychotherapie kann nur dann erfolgreich sein, wenn es uns gelingt, einander Vertrauen und Respekt entgegen zu bringen. Es ist wichtig, sich von Beginn an über Wünsche und Erwartungen an eine Behandlung auszutauschen und über den organisatorischen und inhaltlichen Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung und auch deren Nebenwirkungen aufgeklärt zu werden.

Probatorik

An mindestens einen, höchstens aber 3 Sprechstundentermine schließen sich - bei bestehender Indikation - die probatorischen Sitzungen oder auch Probe-Sitzungen an. Sie dienen der genaueren diagnostischen Prüfung, oft auch mit Hilfe von testdiagnostischen Instrumenten, der Erhebung der Krankheitsgeschichte und der Biografie. Zudem verschaffen Sie sich mit meiner Unterstützung einen genauen Überblick über die verschiedenen Ebenen des Problems (siehe Behandlung), um daraus konkrete Behandlungsziele abzuleiten. Nach der Probatorik wird bei entsprechender Indikation ein Antrag für eine psychotherapeutische Behandlung bei der Krankenkasse gestellt.

Therapiephase

Entsprechend der Behandlungsziele wird in der Regel zunächst ein individuelles Störungsmodell entwickelt, aus dem heraus sich sehr transparent sämtliche Behandlungsschritte ableiten lassen. Dabei kommen verschiedene verhaltenstherapeutische Methoden zum Einsatz (siehe Methoden und Behandlungsschwerpunkte). Im Weiteren gilt es dann, gemeinsam die richtigen Ideen für eine Verhaltensänderung zu entwickeln und Sie dabei zu unterstützen, diese in Ihrem Alltag umzusetzen. Bei bestimmten Schritten in der Behandlung (z.B. Expositionsübungen) kann eine genaue Anleitung oder auch therapeutische Begleitung durch mich in den entsprechenden Situationen sinnvoll sein.